Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) übermitteln Sie Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen schnell und sicher an die Agentur für Arbeit.
Sie sind als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu senden, wenn …
- ein Beschäftigungsverhältnis beendet wirdoder
- Sie eine arbeitslose Person weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigen.
Die Agentur für Arbeit benötigt diese Bescheinigungen, um das Arbeitslosengeld an die arbeitslose Person auszuzahlen. Die jeweilige Bescheinigung kann vom Beschäftigten selbst oder von der Arbeitsagentur angefordert werden.
Wichtig:Wichtig: Seit dem 1.Januar2023 dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Weitere Infos finden Sie im Abschnitt Pflicht zu digitalen Bescheinigungen.
So nutzen Sie BEA der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Entgeltabrechnungen- oder Employee Assistance Program (EAP)
Viele Lohnabrechnungsprogramme und EAP-Software sind bereits für BA-BEA zertifiziert. Wenn Ihre Anwendung für Entgeltabrechnungen beziehungsweise Ihr EAP BEA unterstützt, können Sie Arbeitsbescheinigungen oder Nebeneinkommensbescheinigungen darüber an die Arbeitsagentur übermitteln.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Entgeltabrechnungen- beziehungsweise EAP-Software BEA unterstützt, kontaktieren Sie bitte Ihren Anbieter.
Online-Ausfüllhilfe SV-Meldeportal
Wenn Ihre Entgeltabrechnungssoftware beziehungsweise Ihre EAP-Software BEA nicht anbietet oder Sie solche Anwendungen nicht verwenden, können Sie dennoch Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch übermitteln: Die Website der Sozialversicherung im Internet bietet Ihnen in der Standard-Version die Möglichkeit, entsprechende Bescheinigungen online an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Elektronische Bescheinigungen ausfüllen
Wie Sie die Daten für eine Arbeits- oder Nebeneinkommensbescheinigung in BEA eingeben müssen, erfahren Sie in folgenden Ausfüllhinweisen:
- Arbeitsbescheinigung fachlicher Inhalt
- Nebeneinkommensbescheinigung fachlicher Inhalt
- Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts fachlicher Inhalt
Vorteile von BEA
Das digitale BEA-Verfahren für Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen hat für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber viele Vorteile:
- positiv:Sie übermitteln die Bescheinigungen sicher und zuverlässig an die zuständige Agentur für Arbeit.
- positiv:Sie haben weniger Zeit- und Personalaufwand, da die Daten über BEA schnell, vollständig und sicher erfasst werden können.
- positiv:Sie sparen die Kosten für Druck und Versand der Papierformulare.
Pflicht zu digitalen Bescheinigungen
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie folgende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermitteln:
- Arbeitsbescheinigung gemäß Paragraf312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII)
- Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts gemäß Paragraf312a SGB III (EU-Arbeitsbescheinigung)
- Nebeneinkommensbescheinigung gemäß Paragraf313 SGBIII
Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1.Januar2023 beendet werden. Sie ist unabhängig von der Größe oder der Branche Ihres Unternehmens. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bis zu diesem Stichtag beendet wurden, können Sie ebenfalls BEA nutzen.Von dieser Pflicht sind auch in Zukunft lediglich Nebeneinkommensbescheinigungen ausgenommen, wenn sie durch einen privaten Haushalt ausgestellt werden.
Zum 1.Januar2023 ist zudem das Widerspruchs- und Informationsrecht über die elektronische Übermittlung entfallen: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Beschäftigte nicht mehr darüber informieren, dass ihre Daten elektronisch übermittelt werden. Diese erhalten von der Agentur für Arbeit direkt einen Ausdruck der von Ihnen übermittelten Daten. Die rechtliche Grundlage ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu BEA
Falls Sie Fragen zu sv.net haben, kontaktieren Sie bitte den Support von Sozialversicherung im Internet.
Bei Fragen zum Umgang mit Ihrer Lohnabrechnungssoftware oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter der Software.
Füllen Sie in diesen Fällen einfach neu aus und übermitteln Sie die Daten erneut an die Agentur für Arbeit. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält dann eine Änderungsmitteilung.
Das Verfahren wird bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Es ist bei Unternehmen in Deutschland gut etabliert.
Aktuelle Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Diese Einmalzahlungen sind nicht zu bescheinigen, da bei diesen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen sind.
Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sindCorona-bedingte Fehlzeiten anzugeben, die durch
- Kinderbetreuung daheim
- behördlich angeordnete Quarantäne
entstanden sind.
Die Begründung für die Angabe eines fiktiven Bruttoarbeitsentgelts FIBGR
Falls es sich um eine Altersteilzeitvereinbarung mit Aufstockungsbeträgen handelt, ist der zutreffende Grund Nr.
Die Ausfüllhinweise beziehen sich auf Arbeitsbescheinigungen, die mit dem BEA-Verfahren übermittelt werden. Es gelten die oben genannten COVID-19-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
BEA (DSAB)
3.10 DBFZ – Fehlzeiten - 3.10.2 Art der Fehlzeit
Für eine Entschädigung aufgrund eines Verdienstausfalls wegen einer behördlich angeordnetenQuarantäneoder für eine Entschädigung wegen Kinderbetreuung geben Sie bitte die „Fehlzeitart10“ an.
3.9.4 Summe SV-Brutto laufend und 3.9.6 Summe fiktives Brutto
Für die unter 3.10 aufgeführten Fehlzeiten wegen Zahlung einer Entschädigung aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder wegen Kinderbetreuung geben Sie bitte „keine Entgeltzahlung“ an.
BEA (DSEU)
3.10 DBFZ – Fehlzeiten - 3.10.2 Art der Fehlzeit
Für eine Entschädigung aufgrund eines Verdienstausfalls wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder für eine Entschädigung wegen Kinderbetreuung geben Sie bitte die „Fehlzeitart10“ an.
3.9 DBEE – Entgeltdaten EU
Für die unter 3.10 aufgeführten Fehlzeiten wegen Zahlung einer Entschädigung aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder wegen Kinderbetreuung geben Sie bitte „keine Entgeltzahlung“ an.
Verringert Ihr Betrieb mit einer kollektivrechtlichen Vereinbarung (zum Beispiel: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) vorübergehenddas durchschnittliche Arbeitsentgelt und die durchschnittliche Arbeitszeit, um Arbeitsplätze zu sichern, gilt unter bestimmten Voraussetzungen folgende befristete Sonderregelung: Die Verringerung des durchschnittlichen Lohns beziehungsweise Gehaltswirkt sich nicht auf dieBemessung des Arbeitslosengeldesaus. Dies gilt für Beschäftigungszeiten zwischen dem 1.März2020 und dem 31.Dezember2022.
Die rechtliche Grundlage für diese Sonderregelung ist §421d Absatz2 SGBIII.
FolgendeVoraussetzungenmüssen dafür im Betrieb erfüllt sein:
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt wurden durch eine kollektivrechtliche Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung vorübergehend gesenkt.
Die kollektivrechtliche Vereinbarung ist seit dem 1.März2020 geschlossen oder wirksam geworden.
Angaben in BEA (DSAB)
Bei einer kollektivrechtlichen Vereinbarung müssen Sie beim BEA-Verfahren folgende Daten angeben:
- 3.8.3 Grund der Arbeitszeitänderung (AZAEGR):Geben Sie als Grund der Arbeitszeitänderung „08= kollektivrechtliche Beschäftigungssicherungsvereinbarung 421d Abs. 2 SGB III“ an.
- 3.8.4 Beginn der Arbeitszeitänderung (AZAEBEG):Bescheinigen Sie den Beginn der Arbeitszeitänderung.
- 3.9.6 FIKTIVES BRUTTO (FIBR): Melden Sie das Arbeitsentgelt, das die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ohne die Vereinbarung und ohne Mehrarbeit erzielt hätte.
Wichtig:Wichtig: Diese Sonderregelung gilt nicht für Zeiträume, in denen Ihr Betrieb lediglich das Arbeitsentgelt verringert oder die Arbeitszeit ausdehnt, ohne das Arbeitsentgelt zu erhöhen. Bescheinigen Sie in diesen Fällen nur das Arbeitsentgelt in den Feldern „Summe SV-Brutto Laufend“ und „Summe SV-Brutto Einmalzahlung“.
Bitte bescheinigen Sie ausschließlich volle Abrechnungsmonate der letzten 12
Sie sind zur Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nur verpflichtet, wenn ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit Sie dazu auffordern.
Dies bedeutet: Nicht bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen.
Grundsätzlich ist bei „Arbeitsverhältnis Ende“ immer ein Datum anzugeben, jedoch gibt es folgende Ausnahmen:
- eine unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder
- eine Aussteuerung liegt voroder
- beides liegt vor
Damit die Angabe „Arbeitsverhältnis Ende“ offen bleiben kann und somit kein Datum bei Arbeitsverhältnis Ende angegeben werden muss, ist es erforderlich, dass bei Art der Fehlzeit „11= Aussteuerung“ angegeben wird. Zusätzlich ist bei Ende der Fehlzeit der Wert
Bitte beachten Sie, dass bei „Beschäftigungsverhältnis Ende“ der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses vor Beginn des Krankengeldbezuges anzugeben ist.
Ist der Inhalt der Seite hilfreich für Sie?
Konnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Lassen Sie es uns wissen!
Kontaktieren Sie uns
Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter, wenn Sie Fragen zum BEA-Verfahren haben:
- 0800 4 555527 (gebührenfrei)
Weiterführende Links
- SV-Meldeportal – Sozialversicherung im Internet
- Bestimmung des Tätigkeitsschlüssel
- Arbeitsbescheinigungen für die Agentur für Arbeit
Downloads
Arbeitsbescheinigung Datensatz ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Arbeitsbescheinigung Datensatz ab 01.01.2025
Arbeitsbescheinigung fachlicher Inhalt
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts Datensatz ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des zwischen- und überstaatlichen Rechts ab 01.01.2025
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts fachlicher Inhalt
Nebeneinkommensbescheinigung Datensatz ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Nebeneinkommensbescheinigung ab 01.01.2025
Nebeneinkommensbescheinigung fachlicher Inhalt
Verzeichnis der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Downloads